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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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HUMIVO Begleitdienst Fleischmann
Persönliche Begleitung und Assistenz

Zürichstrasse 23
8840 Einsiedeln, Schweiz


E-Mail: info@humivo.ch
Webseite: www.humivo.ch


UID: CHE-131.747.182

Stand: 9. Oktober 2026

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1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Dienstleistungen von HUMIVO Begleitdienst Fleischmann, nachfolgend Humivo genannt.

Sie gelten für Privatpersonen, Angehörige, gesetzliche Vertretungen, soziale Institutionen und weitere Auftraggeber, die Dienstleistungen von Humivo in Anspruch nehmen.

Individuelle schriftliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

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2. Angebot und Dienstleistungen

Humivo bietet individuelle Begleit- und Assistenzleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Personen mit Unterstützungsbedarf an.

Das Angebot umfasst insbesondere:

  • Persönliche Assistenz im Alltag und im Wohnumfeld

  • Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben und Aktivitäten

  • Freizeitgestaltung und gesellschaftliche Teilhabe

  • Begleitung zu Veranstaltungen, Terminen und Ausflügen

  • Ferien- und Reisebegleitungen

  • Entlastung von Angehörigen und Bezugspersonen

  • Weitere individuell vereinbarte Unterstützungsleistungen

Art, Umfang, Dauer und Durchführung der Begleitung werden gemeinsam mit dem Auftraggeber und nach Möglichkeit mit der begleiteten Person festgelegt.

Die Dienstleistungen orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen, Wünschen und Möglichkeiten der begleiteten Person. Selbstbestimmung, Respekt und Sicherheit bilden die Grundlage der Zusammenarbeit.

Medizinische Behandlungen und pflegerische Fachleistungen gehören nicht zum regulären Angebot. Solche Leistungen werden nur übernommen, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden und die notwendigen fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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3. Anfrage und Vertragsabschluss

Anfragen über die Webseite, per E-Mail oder telefonisch sind unverbindlich.

Das Erstgespräch zur Klärung des Unterstützungsbedarfs und möglicher Dienstleistungen ist bis zu einer Dauer von zwei Stunden kostenlos.

Ein verbindlicher Auftrag kommt zustande, sobald Art, Umfang, Zeitpunkt und Kosten der Dienstleistung gegenseitig vereinbart wurden und Humivo den Auftrag bestätigt hat.

Für regelmässige, längere oder komplexe Einsätze können ergänzende schriftliche Einsatzvereinbarungen abgeschlossen werden.

Bei begleiteten Personen, die einen Vertrag nicht selbst rechtsgültig abschliessen können, erfolgt die Beauftragung durch eine entsprechend vertretungsberechtigte Person.

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4. Preise und Abrechnung

Für die Dienstleistungen von Humivo gelten folgende reguläre Stundenansätze:

Privatpersonen: CHF 89.00 pro Stunde

Institutionen: CHF 104.00 pro Stunde

Humivo ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig. Es wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen oder zusätzlich erhoben.

Die Mindestdauer eines regulären Einsatzes beträgt eine Stunde.

Nach Ablauf der ersten Stunde erfolgt die Abrechnung in angebrochenen 15-Minuten-Schritten.

Die verrechenbare Begleitzeit beginnt grundsätzlich mit dem vereinbarten Einsatzbeginn am Einsatzort und endet mit dem Abschluss der Begleitung.

Bei besonderen Dienstleistungen oder längeren Einsätzen können abweichende Konditionen vereinbart werden. Diese werden vor der Buchung schriftlich festgehalten.

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5. Anreise und Fahrtkosten

Ausgangspunkt für die Anreise ist grundsätzlich der Geschäftsstandort von Humivo in Einsiedeln.

Für Fahrten im Zusammenhang mit einer Begleitung gelten folgende Kilometeransätze:

  • Personenwagen: CHF 0.90 pro Kilometer

  • Rollstuhlgerechtes Fahrzeug (T5): CHF 1.60 pro Kilometer

Die Kilometerkosten werden für die Anfahrt zum vereinbarten Einsatzort sowie für Fahrten während der Begleitung verrechnet.

Für die reine Anreisezeit wird keine zusätzliche Arbeits- oder Reisezeit verrechnet.

Die Abrechnung der eigentlichen Begleit- und Assistenzleistung beginnt grundsätzlich mit dem vereinbarten Einsatzbeginn vor Ort.

Die Rückfahrt nach Abschluss des Einsatzes wird nicht verrechnet, sofern keine begleitete Person mitfährt.

Die Berechnung der Kilometer erfolgt anhand der tatsächlich gefahrenen, notwendigen und angemessenen Strecke.

Besondere Transportkosten, Parkgebühren oder weitere notwendige Auslagen werden vorgängig mit dem Auftraggeber vereinbart.

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6. Zusätzliche Auslagen

Neben den vereinbarten Stundenansätzen und Fahrtkosten können zusätzliche Auslagen entstehen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Eintritte und Veranstaltungstickets

  • Verpflegung

  • Übernachtungen

  • Öffentliche Verkehrsmittel

  • Parkgebühren

  • Besondere Transportkosten

  • Weitere notwendige Auslagen im Zusammenhang mit der Begleitung

Ob der Auftraggeber auch die entsprechenden Kosten der Begleitperson übernimmt, wird für jeden Auftrag individuell vereinbart.

Sämtliche voraussehbaren Zusatzkosten werden vor der Durchführung möglichst transparent besprochen und festgehalten.

Aussergewöhnliche Auslagen, die nicht vorgängig vereinbart wurden, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind notwendige und angemessene Massnahmen zur Abwendung einer unmittelbaren Gefährdung.

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7. Abend-, Nacht- und Wochenendeinsätze

Für Begleitungen am Abend, während der Nacht oder am Wochenende wird grundsätzlich kein zusätzlicher Zeitzuschlag erhoben.

Für eine separat vereinbarte Nachtpikettleistung wird eine Pauschale von CHF 50 pro Nacht erhoben.

Tatsächlich geleistete aktive Einsatzzeiten während des Nachtpiketts werden zusätzlich zum vereinbarten Stundenansatz verrechnet.

Umfang, Erreichbarkeit, Bereitschaftszeiten und weitere Rahmenbedingungen des Nachtpiketts werden vor der Durchführung individuell vereinbart.
 

8. Feiertagszuschläge

Für Begleitungen an gesetzlichen Feiertagen am jeweiligen Einsatzort wird ein Zuschlag von CHF 50 pro betroffenem Kalendertag erhoben.

Bei mehrtägigen Einsätzen wird der Zuschlag für jeden betroffenen Feiertag separat berechnet.

Der Feiertagszuschlag wird zusätzlich zu den vereinbarten Stundenansätzen und allfälligen Auslagen verrechnet.
 

9. Längere Einsätze und Ferienbegleitungen

Für Einsätze ab einer Dauer von zwölf Stunden erstellt Humivo eine individuelle Offerte.

Diese berücksichtigt insbesondere:

  • Dauer und Umfang der Begleitung

  • Aktive Einsatz- und Bereitschaftszeiten

  • Erforderliche Ruhe- und Erholungszeiten

  • Notwendige Anzahl Begleitpersonen

  • Reise- und Übernachtungskosten

  • Individuelle Unterstützungsbedürfnisse

  • Weitere besondere Anforderungen

Bei längeren Einsätzen können günstigere Stundenansätze oder Pauschalpreise vereinbart werden.

Die entsprechenden Konditionen werden vor Vertragsabschluss schriftlich bestätigt.

Wenn eine sichere und angemessene Begleitung den Einsatz von zwei oder mehr Begleitpersonen erfordert, wird dies vorgängig mit dem Auftraggeber besprochen und in der Offerte berücksichtigt.
 

10. Anzahlungen

Bei Aufträgen mit einem vereinbarten Gesamtwert ab CHF 1'000 kann Humivo eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des vereinbarten Gesamtbetrags verlangen.

Die Höhe und Fälligkeit der Anzahlung werden in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.

Die Anzahlung wird bei der Schlussabrechnung vollständig angerechnet.

Bei einer Vertragsbeendigung werden bereits erbrachte Leistungen sowie rechtmässig entstandene Ansprüche berücksichtigt.

Ein verbleibendes Guthaben wird dem Auftraggeber zurückerstattet.
 

11. Terminänderungen und Stornierungen

Vereinbarte Termine können im gegenseitigen Einvernehmen verschoben werden.

Absagen sind Humivo möglichst frühzeitig mitzuteilen, damit die entsprechenden organisatorischen und personellen Anpassungen vorgenommen werden können.

Für Absagen gelten folgende Orientierungswerte:

Mehr als sieben Tage vor Einsatzbeginn

Eine Absage ist grundsätzlich kostenfrei. Bereits entstandene und nicht rückerstattbare Drittkosten können im gesetzlich zulässigen Umfang weiterverrechnet werden.

Drei bis sieben Tage vor Einsatzbeginn

Bereits entstandene, notwendige und nicht vermeidbare Kosten werden geprüft. Eine allfällige Weiterverrechnung erfolgt im gesetzlich zulässigen Umfang.

24 bis 72 Stunden vor Einsatzbeginn

Humivo prüft bereits entstandene Kosten und einen allfälligen rechtlich ersatzfähigen Schaden unter Berücksichtigung der konkreten Umstände.

Weniger als 24 Stunden vor Einsatzbeginn

Die finanziellen Folgen werden anhand der bereits entstandenen Kosten, der getroffenen Dispositionen und der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen individuell beurteilt.

Diese zeitliche Abstufung dient der transparenten Behandlung von Absagen und begründet keine automatische Stornierungsgebühr.

Bei Ferien- und Reisebegleitungen wird um eine Absage möglichst mindestens zwei Monate vor dem vereinbarten Beginn gebeten.

Das gesetzlich zwingende Recht zur jederzeitigen Beendigung eines Auftrags, insbesondere nach Art. 404 OR, bleibt vorbehalten.

Bei einer Kündigung zur Unzeit können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatzansprüche entstehen.

Bereits erbrachte Leistungen werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet.
 

12. Absagen durch Humivo

Kann Humivo einen vereinbarten Einsatz nicht durchführen, wird der Auftraggeber möglichst frühzeitig informiert.

Nach Möglichkeit wird ein Ersatztermin oder eine andere geeignete Lösung angeboten.

Für Leistungen, die aufgrund eines von Humivo zu vertretenden Ausfalls nicht erbracht werden, entstehen keine Kosten.

Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Dienstleistungen werden zurückerstattet oder im gegenseitigen Einvernehmen gutgeschrieben.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
 

13. Mitwirkung und Informationspflichten

Für die sichere und bedarfsgerechte Durchführung einer Begleitung ist eine offene und transparente Zusammenarbeit erforderlich.

Der Auftraggeber beziehungsweise die begleitete Person stellt Humivo rechtzeitig diejenigen Informationen zur Verfügung, die für die vereinbarte Leistung notwendig sind.

Dazu können insbesondere gehören:

  • Individuelle Unterstützungsbedürfnisse

  • Relevante gesundheitliche Risiken

  • Mobilitäts- und Kommunikationsmöglichkeiten

  • Benötigte Hilfsmittel

  • Besondere Sicherheitsanforderungen

  • Erreichbare Notfallkontakte

Humivo erhebt und bearbeitet nur diejenigen Personendaten, die für die vereinbarte Dienstleistung erforderlich und rechtlich zulässig sind.

Wesentliche Veränderungen, die Einfluss auf die Sicherheit oder Durchführung der Begleitung haben können, sind Humivo rechtzeitig mitzuteilen.
 

14. Selbstbestimmung und persönliche Grenzen

Humivo achtet die Würde, Persönlichkeit, Privatsphäre und Selbstbestimmung der begleiteten Personen.

Wünsche, Bedürfnisse und Entscheidungen werden entsprechend den individuellen Möglichkeiten berücksichtigt.

Die begleiteten Personen werden nach Möglichkeit aktiv in die Planung und Gestaltung ihrer Begleitung einbezogen.

Ziel ist es, vorhandene Fähigkeiten und Ressourcen zu erhalten und die persönliche Selbstständigkeit zu unterstützen.

Humivo respektiert persönliche Grenzen und erwartet einen respektvollen Umgang zwischen allen Beteiligten.
 

15. Notfälle und Sicherheit

Bei medizinischen Notfällen oder einer akuten Gefährdung werden notwendige und angemessene Schutzmassnahmen eingeleitet.

Dazu kann insbesondere die Alarmierung geeigneter Rettungs- oder Notfalldienste gehören.

Die vereinbarten Notfallkontakte werden so bald wie möglich informiert.

Ist die sichere Durchführung einer Begleitung nicht mehr gewährleistet, kann Humivo den Einsatz aus wichtigem Grund unterbrechen oder beenden.

Dabei werden die Sicherheit und die individuellen Bedürfnisse der begleiteten Person angemessen berücksichtigt.

Soweit erforderlich und zumutbar, wird eine sichere Übergabe an geeignete Personen oder zuständige Stellen organisiert.
 

16. Haftung

Humivo verpflichtet sich zu einer sorgfältigen, verantwortungsbewussten und fachlich angemessenen Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen.

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden wird nicht ausgeschlossen.

Für Leistungen unabhängiger Drittanbieter gelten deren jeweilige Vertragsbedingungen, soweit diese rechtsgültig einbezogen wurden.

Eine eigene gesetzliche Verantwortung von Humivo bleibt vorbehalten.
 

17. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich monatlich.

Die Rechnungen enthalten eine nachvollziehbare Aufstellung der erbrachten Dienstleistungen und zusätzlich verrechneten Kosten.

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum.

Die Zahlung erfolgt über die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsmöglichkeiten.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Vor der Einleitung weiterer Inkassomassnahmen kann eine Zahlungserinnerung erfolgen.

18. Datenschutz und Vertraulichkeit

Humivo behandelt sämtliche persönlichen und besonders schützenswerten Informationen vertraulich.

Personendaten werden ausschliesslich im gesetzlich zulässigen und für die vereinbarten Dienstleistungen erforderlichen Umfang erhoben, bearbeitet und weitergegeben.

Besonders schützenswerte Informationen, insbesondere Gesundheitsdaten, werden mit angemessener Sorgfalt behandelt.

Weitere Informationen zur Bearbeitung von Personendaten sind in der Datenschutzerklärung auf www.humivo.ch enthalten.

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

19. Vertragsänderungen und Beendigung

Änderungen vereinbarter Leistungen, Einsatzzeiten oder Konditionen werden zwischen den Vertragsparteien abgesprochen.

Die Beendigung von Aufträgen richtet sich nach den individuell getroffenen Vereinbarungen und dem anwendbaren schweizerischen Recht.

Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben vorbehalten.

Bereits erbrachte Leistungen und rechtmässig entstandene Ansprüche werden bei der Schlussabrechnung berücksichtigt.

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20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche Vertragsverhältnisse mit Humivo findet schweizerisches Recht Anwendung.

Für allfällige Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Zwingende Gerichtsstandsbestimmungen, insbesondere zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

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21. Kontakt

HUMIVO Begleitdienst Fleischmann
Inhaber: Marco Fleischmann

Zürichstrasse 23
8840 Einsiedeln
Schweiz

E-Mail: info@humivo.ch
Webseite: www.humivo.ch

UID: CHE-131.747.182

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